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   BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88   

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BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88 (https://dejure.org/1988,5326)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1988 - 2 B 62.88 (https://dejure.org/1988,5326)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1988 - 2 B 62.88 (https://dejure.org/1988,5326)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffener Staatsangehöriger - Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit erst nach ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständes des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28.378 ; 47, 182 ).

  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits grundsätzlich geklärt, daß der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) die Verwaltung nicht hindert, im Rahmen ihres Ermessensspielraums eine bisher geübte Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft zu ändern (vgl. u.a. Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.10.1978 - IX ZR 87/76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Den Ausführungen der Beschwerde, mit denen sie unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 24. März 1977 - IX ZR 133/72 - und vom 5. Oktober 1978 - IX ZR 87/76 - ) die Auslegung desVertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Globalabkommen) vom 15. Juli 1960 (mit Zustimmungsgesetz vom 27. Juli 1961, BGBl. II S. 1029), durch die Beklagte und das Berufungsgericht beanstandet, ist sinngemäß die Frage zu entnehmen, ob auch Verfolgte, die erst nach der Verfolgung die französische Staatsangehörigkeit erworben haben, zu dem Personenkreis gehören, zu dessen Gunsten der Vertrag geschlossen worden ist.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Derartige Richtlinien sind keine Rechtsnormen, sondern binden die Verwaltung jedenfalls nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), und zwar in dem Sinne, in dem sie - jedenfalls mit Billigung oder doch Duldung ihres Urhebers - tatsächlich angewandt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
  • BGH, 24.03.1977 - IX ZR 133/72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Den Ausführungen der Beschwerde, mit denen sie unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 24. März 1977 - IX ZR 133/72 - und vom 5. Oktober 1978 - IX ZR 87/76 - ) die Auslegung desVertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Globalabkommen) vom 15. Juli 1960 (mit Zustimmungsgesetz vom 27. Juli 1961, BGBl. II S. 1029), durch die Beklagte und das Berufungsgericht beanstandet, ist sinngemäß die Frage zu entnehmen, ob auch Verfolgte, die erst nach der Verfolgung die französische Staatsangehörigkeit erworben haben, zu dem Personenkreis gehören, zu dessen Gunsten der Vertrag geschlossen worden ist.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Derartige Angriffe vermögen aber die Zulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerGE 13, 90 ; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 11. August 1982 - BVerwG 2 B 10.81 -).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 11.08.1982 - 2 B 10.81

    Erforderlicher Umfang der Beweisaufnahme über die Feststellung einer

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
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